Kinder haben  Rechte – auf der ganzen Welt. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen. Der Bundestag hat der Konvention am 5. April 1992 zugestimmt. Weltweit haben 193 Staaten unterschrieben. Das sind fast alle Staaten der Welt – alle außer Somalia, Südsudan und die USA. Die Kinderrechtskonvention gilt damit für etwa zwei Milliarden Mädchen und Jungen. So viele Kinder leben in den 193 Staaten, die zugestimmt haben.

Kinder müssen ihre Rechte aber auch kennen. Denn nur dann erkennen sie, wenn diese nicht berücksichtigt werden, oder haben die Möglichkeit, sich für ihre Anliegen stark zu machen. Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Redaktion der Kindernachrichtensendung „Logo!“ reagiert. Gemeinsam erklären sie die Kinderrechtskonvention jetzt ganz neu in einer Broschüre „kinderleicht“.

Broschüre erklärt kindgerecht

Die Broschüre erklärt an verschiedenen Beispielen und in kleinen Geschichten, was sich alles hinter einzelnen Rechten verbirgt.  Beispiele sind das Recht auf Fürsorge oder Beteiligung. Die Broschüre zeigt aber auch auf, dass in vielen Ländern die Konvention zwar gilt, aber nicht beachtet wird:
Bildung ist ein weiteres universelles Recht. Aber auch hier besteht weltweit Nachholbedarf.

Sie ist auch interessant für Erwachsene. Denn wahrscheinlich kennen viele nicht alle Rechte der Kinder. So bleiben Chancen ungenutzt, die Bedingungen zu verbessern, unter denen Kinder hier und weltweit leben und aufwachsen.

Die Broschüre  kann hier gelesen oder kostenlos bestellt werden.